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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen der diff. Kommunikation AG (nachfolgend Agentur diff.) und deren Kunden bzw. Kundinnen jeglichen Geschlechts (nachfolgend der:die Kund:in). Abweichende Abreden bleiben vorbehalten. Soweit die Agentur diff. für den Kunden Leistungen erbringt, welche als Auftragsbearbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes qualifizieren, gilt zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung.

  2. Leistungen und Haltung der Agentur diff.
    Die von der Agentur diff. zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschliessend aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder im Projektvertrag.
    In Übereinstimmung mit ihrer Kommunikations- und Beratungskompetenz erbringt die Agentur diff. ihre vertraglichen Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und weisungskonform.
    Die Agentur diff. erbringt ihre Leistungen in technischer Hinsicht. Der:die Kund:in ist für die rechtskonforme Verwendung der von der Agentur diff. erstellten Produkte ausschliesslich verantwortlich. In Bezug auf datenschutzrechtliche Belange bleibt der Kunde «Verantwortlicher» im Sinne der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung und verantwortet die Datenschutzkonformität der Produkte und insbesondere der Inhalte ausschliesslich, sofern sich aus dem Leistungskatalog der Agentur diff. nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Empfehlungen der Agentur diff. in Bezug auf Tools und Inhalte sind unverbindlich und beinhalten keine Aussage zu (datenschutz-)rechtlicher Konformität.

  3. Vergütung
    Der:die Kund:in schuldet der Agentur diff. die aufgrund der Offerte oder einer allfälligen separaten Vereinbarung verabredete Vergütung. Vorbehalten bleiben insbesondere Mehraufwendungen,
    die auf von der:dem Kund:in gewünschten Mehrleistungen beruhen.

  4. Zahlungsmodalitäten
    Die Agentur diff. erbringt ihre Leistungen grundsätzlich gegen Rechnung. Der:die Kund:in erklärt sich hiermit jedoch bereit, allfällige Zwischenrechnungen sowie angemessene Kostenvorschussbegehren der Agentur diff. zu begleichen.

  5. Drittleistungen; Befreiung von Verbindlichkeiten
    Die Agentur diff. wird durch den:die Kund:in ermächtigt, die Leistungserbringung an fachkundige Dritte zu übertragen. Sie kann im Namen und auf Rechnung des:der Kund:in mit Dritten Verträge abschliessen, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Der:die Kund:in befreit die Agentur diff. von allfälligen Verbindlichkeiten, die sie im Rahmen der Vertragserfüllung eingegangen ist.

  6. Rechtsgewährleistung
    Ohne anderslautende Mitteilung darf die Agentur diff. davon ausgehen, dass ihr von der:dem Kund:in zur Verfügung gestellte Werke und Informationen (einschliesslich Personendaten) von ihr ohne Verletzung von Rechten Dritter bearbeitet werden dürfen bzw. die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von der:dem Kund:in eingeholt wurde. Sollte die Agentur diff. in diesem Zusammenhang dennoch belangt werden, so erklärt sich der:die Kund:in hiermit bereit, die Agentur diff. schadlos zu halten (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten).
    Ohne anderslautende Mitteilung gewährleistet die Agentur diff., dass die von ihr erbrachten vertraglichen Leistungen im Rahmen der vereinbarten Nutzung frei von Rechten Dritter
    sind oder ansonsten aufgrund von Verwertungsverträgen, allenfalls kostenfällig, verwendbar sind.

  7. Geistiges Eigentum
    Der:die Kund:in anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Agentur diff. an sämtlichen von der Agentur diff. vertraglich oder im Rahmen der Offertstellung, «Pitches» und dergleichen erbrachten Leistungen (Konzepte, Marken, Logos, Texte, Wortschöpfungen, Bilder, Skizzen, Webseiten usw.) unabhängig von deren Schutz- bzw Eintragungsfähigkeit.
    Im Rahmen der Vertragserfüllung, von Offerten, «Pitches» und dergleichen erbrachte Leistungen der Agentur diff. bzw. die damit verbundenen Immaterialgüterrechte verbleiben bei der
    Agentur diff. Allfällige Nutzungsrechte stehen dem:der Kund:in nur im vereinbarten Umfang und erst mit der vollständigen Vergütung der Leistungen der Agentur diff. zu. Abweichende Abrede vorbehalten erwirbt der Kunde nur das Recht auf einmalige Nutzung. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere im Rahmen von Folgearbeiten und dergleichen, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

  8. Haftung und Gewährleistung
    Der:die Kund:in hat die vertragliche Leistung der Agentur diff. umgehend zu prüfen. Dabei festgestellte Mängel sind raschestmöglich zu beanstanden, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt. Die Haftung der Agentur diff. ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, in jedem Fall aber auf den Wert des Auftrages (gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung), beschränkt.
    Die Agentur diff. haftet dem Kunden nicht für Schäden, die ihre Hilfspersonen oder ähnliche Drittpersonen bei der Abwicklung der vereinbarten Leistung verursachen. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem:der Kund:in abgetreten.

  9. Vertraulichkeit
    Die Agentur diff. behandelt von Kund:innen erhaltene schützenswerte Informationen vertraulich. Sofern von der:dem Kund:in nicht ausdrücklich untersagt, ist die Agentur diff. jedoch ohne weiteres befugt, den:die Kund:in sowie die erbrachten Leistungen unter Namensnennung als Referenz zu kommunizieren (auf Internetauftritt, sonstigem Werbematerial usw.).

  10. Kündigung Vertrag «Betrieb Website»
    Der:die Kund:in hat das Recht, den Jahresvertrag «Betrieb Website» auf dem Postweg bis einen Monat vor Ablauf des Vertrages (im Normalfall jeweils auf den 30. November) zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Wird eine Website während der Vertragslaufzeit deaktiviert oder an einen anderen Betreiber übertragen, erfolgt keine Rückerstattung.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Agentur diff. und der:dem Kund:in sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Agentur diff. zuständig. Verträge zwischen der Agentur diff. und deren Kund:innen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss dessen kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

  12. Schlussbestimmung
    Sollten sich Teile der vorliegenden Bestimmungen als ungültig erweisen, so hindert dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

    Bern, 2024
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